BDB Baden-Württemberg e.V.
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BDB-Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. KostRMoG) vom 11.11.2011

hier: Stellungnahme zum Artikel 7 „Änderung des Justizvergütungs-
und –entschädigungsgesetzes“

Der BDB ist mit rund 15.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste Berufsverband von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Ein erheblicher Anteil der Mitglieder ist im Bereich der Sachverständigenleistungen als öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige tätig und erbringt dabei für die Rechtsprechung in Deutschland wichtige Leistungen, ohne die eine sachgerechte Urteilsfindung von Gerichten in oft komplizierten und kostenträchtigen Streitfällen des Bauwesens und der Bewertung gar nicht möglich wäre. Der Nutzen dieser gerichtlichen Sachverständigenleistungen ist für die Rechtspflege in Deutschland gar nicht hoch genug einzuschätzen.

Unsere gerichtlich tätigen Sachverständigen werden dabei in der Regel von Architektenkammern und Ingenieurkammern bestellt, unterliegen den rechtlichen Vorschriften und Berufsregeln dieser Kammern, einschließlich der Fortbildungspflicht, und der damit verbundenen Aufsicht der Berufskammern im Interesse der Qualitätssicherung.

Der BDB begrüßt es grundsätzlich, dass nach nunmehr 10 Jahren der Versuch unternommen wird, die Stundensätze der Sachverständigen den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Weiterhin wird begrüßt, dass hierbei die „Hommerich-Befragung“ zur Grundlage der Erhöhung der Stundensätze herangezogen wird.

Völlig unverständlich ist allerdings die Tatsache, dass die von Prof. Hommerich wissenschaftlich ermittelten Stundensätze mit einer inakzeptablen Begründung um 10 % gekürzt werden.

Die Darstellung nämlich, dass der Staat ein zuverlässiger Auftraggeber sei und Insolvenzsicherheit biete, ist kein ernsthafter und nachvollziehbarer Grund einer Honorarkürzung und muss daher zurückgewiesen werden. Mit dieser Begründung könnte im gesamten öffentlichen Vergabebereich ein genereller Abzug von 10 % auf jedes Angebot „begründet“ werden.

Da die Ermittlungen von Prof. Hommerich bereits aus dem Jahre 2009 datieren, müssen statt einer Kürzung die ermittelten Sätze sogar erhöht werden, nämlich unter Berücksichtigung der bis zum Jahr 2013 eingetretenen Kostensteigerungen gemäß amtlicher Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Ansonsten ist schon bei Verabschiedung der Novelle festzustellen, dass nach vier Jahren veraltete und unzutreffende Stundensätze und Auslagenpauschalen in Kraft treten werden.

In der Begründung zu § 9 (1) wird die Kürzung des Honorars damit gerechtfertigt, dass die Justiz als öffentlicher Auftraggeber ein „solventer Schuldner“ sei.

In der Begründung zu § 13 gelten die zu § 9 aufgeführten Argumente dagegen nicht mehr. Hier wird auf die Gewinnung qualifizierter Sachverständiger abgestellt.

Ein nicht nachvollziehbares Argument.

In § 9 müssen daher die Stundensätze an die Marktlage angepasst werden. Der § 13 kann dann entfallen.
In der Anlage 1 zu § 9 (1) – Änderung der Sachgebietseinteilung und Zuordnung zu den einzelnen Honorarstufen – ist folgende Kritik anzubringen:

1. Unverständlich ist, warum die Kfz- und Bewertungssachverständigen in der Honorargruppe 8 höher eingestuft werden als die Sachverständigen im Bauwesen in der Honorargruppe 5. In beiden Gruppen sind die Schadensbewertungen gleichwertig. Die Honorargruppe 5 muss daher mit der Honorargruppe 8 gleichgestellt werden.

2. Weiter ist unverständlich, warum das Vermessungs- und Katasterwesen in die Honorargruppe 1, die Briefmarken und Münzen dagegen in Honorargruppe 2 eingestuft werden. Für die Bewertung der Briefmarken bedarf es einer Lupe, für die Vermessung extrem teurer Vermessungsgeräte und ständig zu aktualisierende, teure Software. Das Vermessungs - und Katasterwesen muss deshalb mindestens in die Honorargruppe 5 eingestuft werden.

Bedauerlich ist weiterhin, dass Auslagenpauschalen, wie z.B. Kilometergeld, Übernachtungskosten und Tagegeld, nicht der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend angepasst wurden.

Ebenso müssen die Anwendungspauschalen (Kopierkosten und Gutachtenseiten, die keine Schriftzeichen enthalten) ohne Kürzung übernommen werden. Die Gebührentabelle für die Herstellung des Gutachtens, der Fotos (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) und der Kopien müssen kostenmäßig getrennt werden.

Die Vergütung des Originalgutachtens mit Fotos, Diagrammen etc. ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, die von Fotos in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geregelt. Die Vergütung für die Erstellung von Kopien inkl. Fotos wird in § 7 Abs. 2 geregelt. Diese Regelungen dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen.

Honorarkürzungen dürfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zulässig sein. Es kann auf alle Fälle nicht sein, dass im Umkehrschluss von § 8a Abs. 2, letzter Satz, der Vergütungsanspruch möglicherweise daran geknüpft wird, ob das Gericht die Leistung berücksichtigt oder nicht. Die Nicht-Berücksichtigung kann Ursachen haben, die mit der Leistungsqualität des Gutachtens gar nicht im Zusammenhang stehen, was im Hinblick auf den Honoraranspruch dann völlig irrelevant wäre.

Nur klare Regelungen führen zu einem Bürokratieabbau und vermeiden Honorardiskussionen zwischen den Sachverständigen und den Gerichten.

Anzuregen ist, das JVEG als Gesetz mit regelmäßiger Verpflichtung des Gesetzgebers zur Überprüfung der zeitgemäßen Kosten- und Stundensätze zu verabschieden. Damit wird dann sichergestellt, dass die Regelungen beispielsweise nach 5 Jahren überprüft werden müssen, und dann erforderliche Anpassungen vorgenommen werden können.

Der BDB als wesentlicher Berufsverband von öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bauwesen steht für weitere Beratungen zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung jederzeit zur Verfügung.

Berlin, 15. März 2012

Bund Deutscher Baumeister
Architekten u. Ingenieure e.V.
Willdenowstraße 6
12203 Berlin

Kritik an EU-Vorschriften bei der Vergabe von Aufträgen

BDB- BW setzt sich für Berücksichtigung kleiner Büros und Berufsanfänger bei EU- Vergaben ein. -Baukultur ist gefährdet-

Bei der Vergabe von Planungsleistungen an Architekten und Ingenieure müssen auch kleine Büros und Berufsanfänger Chancen haben.

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg – BDB-BW - als größter Verband von Architekten und Ingenieuren wendet sich zusammen mit dem BDB-Bundesverband gegen neue Vergabevorschriften der EU-Kommission (Grünbuch der EU-Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens KOM 2011). „Auch kleinere Büros von Architekten und Ingenieuren und Berufsanfänger müssen zum Zuge kommen können“, fordert Präsident Helmut Zenker.

Nach Auffassung des BDB-BW sollte ein Planungsbüro keinen eigenen Stab einrichten müssen, wenn es an Planungsleistungen öffentlicher Auftraggeber kommen will. Was im sog. Grünbuch als „Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens“ angelegt ist, könne nur als bürokratisches Monster bezeichnet werden. „Es muss ein zu großer Aufwand betrieben werden, um die Voraussetzungen zu erfüllen, in die Bewerberliste aufgenommen zu werden“ sagte Zenker.

Die vielen vorzulegenden Bescheinigungen verursachen hohe Kosten und großen Verwaltungsaufwand, der von kleinen Büros nicht zu bewältigen ist. Kreativste Büros fallen vorneweg unter den Tisch, wenn sie nicht vergleichbare Leistungen in mindestens 3 Jahren als Referenzprojekte vorzeigen können. Hinzu kommt noch das Erfordernis der sprachlichen Übersetzung dieser Bescheinigungen und Nachweise.

Einer Kommune und allen anderen öffentlichen Auftraggebern muss ermöglicht werden, für Aufträge unter 500.000 Euro einfachere Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten zu wählen, und bei Ausschreibungen über diesem Planungswert sollte die Bildung von Partnerschaften, Bietergemeinschaften und Netzwerken möglich sein. In Fortbildungsveranstaltungen geben der BDB-BW gemeinsam mit den berufsständischen Kammern praxisorientierte Unterstützung.

Der BDB-BW will auch an der Trennung von Planung und Ausführung festgehalten wissen. Dies gewährleiste innovative Planungen und die unabhängige Kontrolle der Bauabläufe. Dies sichere auch die mittelständischen Strukturen baden-württembergischer Architekten und Ingenieure. Dieses bewährte Verfahren gewährleiste, dass Bauwerke nicht nur noch Massengeschmack repräsentieren. „Die Planungs- und Baubürokratie verhindert letztlich Baukultur“, sagte Helmut Zenker.

Landestagung 2011 in Baden-Baden

Baden-Baden ist immer eine Reise wert - mit dem BDB zusammen ohnehin!
Baden-Baden ist immer eine Reise wert - mit dem BDB zusammen ohnehin!

Präsident Helmut Zenker freute sich sehr darüber, mit Frau Ministerialrätin Monika Mundkowski-Bek vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eine Vetreterin eines Ministeriums begrüßen zu können. Im übervollen Runden Saal des Kurhauses, wo die Teilnehmer noch bis weit vor der Eingangstür saßen um das Top-Ereignis des größten Berufsverbandes der Architekten und Ingenieure der Nation zu verfolgen, gaben sich die VIPs der Berufspolitik die Hand.

Auch Wolfgang Gerstner, Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden ließ es sich nicht nehmen, beim BDB vorbeizuschauen und die Vorteile seiner Kurstadt in den schönsten Farben auszumalen. Hans-Georg Wagner, Präsident des BDB Bundesverbandes und Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Dipl.-Ing. Heinz Leymann, Vizepräsident des ZBI, Prof. Dipl.-Ing. Rudolf Kleine, Vorstandsmitglied der Architektenkammer BW und Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann waren ebenfalls nicht nur anwesend, sondern dankten dem BDB für seine breite, interdisziplinär aufgestellte berufspolitische Basisarbeit. Genannt sind hier nur die vermeintlich wichtigsten Vertreter aus Politik und Berufsstand. Viele ungenannte Größen und solche die es noch werden wollen gaben sich beim BDB ein Stelldichein - die Jahrestagung ist inzwischen zum sehen und gesehen werden Treffpunkt avanciert!

Mit Prof. Christoph Ewert von der Hochschule Karlsruhe konnte der BDB einen herausragenden Redner für seinen Festvortrag gewinnen zum Thema "Lust auf Leistung". Wollen Sie glücklich werden, fragte Ewert? Natürlich! Jeder Mensch will doch glücklich werden, aber Sie sind es schon! Patentrezepte für ein erfülltes Arbeitsleben, ob als Angestellter oder Chef, gab Ewert zuhauf. Er ist auch Autor der Bücher "Das Marathonprinzip" und "Personality Marketing", wo Sie seine Prinzipien noch mal nachlesen können.

Fotos der BDB-Tagung finden Sie unter folgendem Link: Fotoauswahl Baral (c) BDB

Der BDB wünscht Ihnen viel Spaß bei der Betrachtung. Gerne dürfen Sie diesen Link auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterleiten - Sie sehen ja: Der BDB ist ein toller Verband - der größte eben. db

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Stuttgarter Baumeister-Erklärung

Mit der „Stuttgarter Baumeister-Erklärung“ stellen wir die Behauptung auf, dass die Errichtung von Gebäuden, die Gestaltung unserer Städte und Dörfer, der Bau von Straßen und Brücken, die Schaffung von Anlagen der Ver- und Entsorgung in der ganzheitlichen Betrachtung besser aufgehoben ist als bei inzwischen nach Legionen zählenden Experten.

Dies gilt, so zeigen wir in 10 Feststellungen, auch und gerade für die als neu erkannten aber durchaus nicht neuen Notwendigkeiten nachhaltigen Planens und Bauens, der Schonung von Ressourcen und der Sicherung von Naturräumen - auch und gerade im Blick auf die Kommerzialisierung
von Gesellschaft und Kultur, bei der die Übernahme von Verantwortung für das eigene Tun eine nachrangige Rolle spielt.

Diese 10 Feststellungen lauten zusammengefasst:

1. Respekt vor dem Gebauten
Die Bausubstanz, die wir vorfinden, hat ihre Geschichte. Sie ist mit modernen Gestaltungsmitteln zu erhalten.
2. Bauen - ein Leitbild
Wir plädieren dafür, dass Bauen als Querschnittsaufgabe einer kulturell verpflichteten Gesellschaft erkannt wird.
3. Integration der Disziplinen
Eine fundierte Planungskultur bezieht alle Planungsdisziplinen von Anfang an ein.
4. Bauen als Architektur
Architektur ist mehr als die Ansammlung spektakulärer Objekte.
5. Bauen als Ingenieurbaukunst
Die Maxime „Baukunst ist unteilbar“ sieht die ungeheure Vielfalt der Ingenieurleistungen als Bestandteil von Baukunst und Baukultur.
6. Gebot der Nachhaltigkeit
Ein Bauwerk muss ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Aspekte gleicher-maßen erfüllen.

Daraus ergeben sich Handlungsnotwendigkeiten:
7. Umdenken
Der erste Schritt ist die Wahrnehmung von Verantwortung.
8. Ausbildung, Fort- und Weiterbildung
Bildung und Ausbildung müssen universeller angelegt sein.
9. Politik
Der Einsatz öffentlicher Mittel muss Baukultur möglich machen.

Hieraus leiten wir ab:
10. Das Prinzip BAUMEISTER
Das Bild eines ganzheitlich Verantwortlichen im Baugeschehen.

Resolution zum Thema des Baumeistertages 2011 in München

Weniger, älter, grüner - Bauen im Spannungsfeld von Demographie und Ökologie

Die Bundesrepublik Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die über die Zukunft der Bürger in der Bundesrepublik mitentscheiden werden!

Die Bewältigung der Folgen der demographischen Entwicklung in unserem Land und die Bewältigung der Klimafrage.

Beide Zukunftsthemen haben Konsequenzen für das Bauen in Deutschland und damit auch für die Tätigkeit von ArchitektInnen und IngenieurInnen. Die Lösung dieser Aufgaben wird mit darüber entscheiden, unter welchen Rahmenbedingungen unsere Kinder und wir zukünftig leben können!

Demographische Entwicklung
Es ist unstrittig, dass die demographische Entwicklung bewirkt, dass unsere Gesellschaft schrumpft, wir immer älter werden dürfen und der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung immer größer wird.
Es ist ebenfalls unstrittig, dass der überwiegende Teil unserer Städte und Gemeinden schrumpft, ohne dass wir hierauf bereits die richtige Antworten kennen.
Das hat nicht nur Konsequenzen für die Frage der Rentenhöhe, sondern auch für die Frage des passenden Wohnungsangebotes für ältere Menschen.
Wir müssen in den nächsten 15 - 20 Jahren mindestens ein Drittel unseres Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen, Wohnungen in denen Menschen alt werden können, in einem Wohnumfeld, das möglichst barrierearm ist.
Alle Umfragen bestätigen, dass auch alte Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen, solange es möglich ist. Sie wollen in ihrem gewachsenen sozialen Umfeld leben, möglichst bis zu ihrem Tod.
Diesem Wunsch entgegenzukommen ist das Gebot der Stunde.
Auch ein reiches Land wie die Bundesrepublik Deutschland wird nicht in der Lage sein, ältere Menschen mit einer gewissen Pflegebedürftigkeit in Pflegeheimen zu versorgen.


Aus diesem Grunde stimmen hier die Wünsche der Betroffenen und die gesellschaftlichen Zielsetzungen überein.

Diese Bedürfnisse zu befriedigen erfordert allerdings ein gewaltiges Bauprogramm sowohl in unseren Wohnungsbeständen als auch im Bereich des Wohnungsneubaus.
Allein in Nordrhein-Westfalen sind ca. 50 Milliarden € erforderlich, um ein Drittel des vorhandenen Wohnungsbestandes altengerecht umzurüsten bzw. neu zu errichten. Hierbei sind die Kosten für die Anpassung des Wohn- und Lebensumfeldes noch nicht berücksichtigt.

Die hierzu notwendigen Maßnahmen kommen im Übrigen nicht nur alten Menschen zugute, sondern ebenso Familien mit Kindern und Behinderten.

Klimafrage
Nicht erst seit Fukushima ist allen Verantwortlichen bewusst, dass wir die Klimaveränderung langfristig stoppen, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen einschränken müssen und die Atomkraft keine Alternative ist! Die Abkehr vom Einsatz fossiler Brennstoffe und die verstärkte Nutzung von regenerativen Energien muss deutlicher den Forschungsbereich und unseren Tätigkeitsbereich bestimmen.
Wir wissen, dass über 40 % des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes aus Wohngebäuden resultiert.

Es steht außer Frage, dass der Einsatz von Energie, Rohstoffen und Boden um ein Vielfaches verringert werden muss. Schätzungen besagen, dass rund 40 Prozent der in Deutschland aufgewendeten Primärenergie im Bausektor und hier insbesondere in der Beheizung unserer Wohnungen verbraucht wird.

Ein ungeheurer Wert, der deutlich macht, welche Jahrhundertaufgabe hier vor uns liegt.
Mehr als 80 % unserer Gebäude sind vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden und entsprechen längst nicht mehr heutigen energetischen Standards und Möglichkeiten.
Demgegenüber beträgt die Sanierungsquote in Deutschland etwa ein Prozent des Bestandes pro Jahr!
Alleine in NRW sind ca. 90 Mrd. € notwendig, um ca. 70% unserer Bestände energetisch nachzurüsten!

Die Bundesregierung hat mit ihren Klimazielen für 2020 und 2050 ambitionierte Marken gesetzt. Der BDB begrüßt diese Ziele ausdrücklich.
Wenn diese Ziele allerdings auch nur ansatzweise erreicht werden sollen, brauchen wir ein belastbares, vertrauensbildendes politisches Handeln. Die Investoren, die ArchitektInnen und IngenieurInnen brauchen Planungssicherheit!
Die energetische Nachrüstung unserer Bestände muss eine zentrale Aufgabe der nächsten 15-20 Jahre werden.

Fazit
• Wir brauchen nachfragegerechte Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen insbesondere Angebote für die ältere Generation, in denen sie mit Unterstützung sehr alt werden können.
• Wir brauchen eine energieeffiziente, altengerechte Architektur im Neubau und die energetische Nachrüstung und den altengerechten Umbau unserer Bestände.
• Wir brauchen ein barrierefreies/barrierearmes Wohnumfeld, überall da wo alte Menschen leben.
• Wir brauchen zusätzliche Investitionen im Forschungsbereich für intelligente Lösungen im Bereich der energetischen Nachrüstung der Bestände, damit unsere Städte nicht im Einheitsbrei von Wärmedämmfassaden verkommen!
• Wir brauchen eine vertrauensbildende Politik für diese Bereiche und eine Verstetigung der finanziellen Basis.

Diese Zukunftsziele sind nicht alleine durch die Bereitstellung von Fördermitteln zu erreichen. Wir brauchen sowohl Förderprogramme, die diesen Aufgaben gerecht werden als auch die Aktivierung privaten Kapitals über Abschreibungsmöglichkeiten, die zu wirtschaftlichen Ergebnissen für diese Maßnahmen führen!

Für uns ArchitektInnen und IngenieurInnen stellt sich das Thema als Zukunftsaufgabe, die nicht nur unser Fachwissen und Know-how erfordert (und damit ein wichtiges Beschäftigungsfeld ist), sondern auch große Verantwortung mit sich bringt.

• Verantwortung, die wir unseren Auftraggebern gegenüber haben;
• Verantwortung für die Baukultur in unserem Lande; und
• Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen, denen wir eine lebenswerte Umwelt hinterlassen wollen und müssen.

ArchitektInnen und IngenieurInnen des BDB stellen sich mit großer Energie und Leidenschaft dieser Herausforderung!

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ingenieurblatt für Baden-Württemberg

vereinigt mit der Baumeisterzeitung Baden-Württemberg


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