Die Fachgruppen im BDB-BW dienen der fachlichen Untergliederung des Verbandes. Ihnen obliegt die Bearbeitung von Themen, die für die Berufsausübung ihrer Mitglieder von Bedeutung sind.
Sie können sich eigene Statuten geben, die im Einklang mit der Verbandssatzung stehen müssen und der Zustimmung des Landesvorstands bedürfen. Sie erheben keine eigenen Beiträge, haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegen den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Landesvorstandes des BDB-BW.
Die Fachgruppen können im Rahmen der Satzung eigene Vorstände einsetzen und in Kooperation mit dem BDB Bildungswerk Veranstaltungen durchführen, die der Fortbildung ihrer Mitglieder dienen. Öffentliche Kundgebungen, Erklärungen oder Stellungnahmen können dabei nur im Benehmen mit dem Landesvorstand erfolgen. (db)