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Neues Baurecht stärkt die InnenstädteVereinfachung und Beschleunigung des Bau- und PlanungsrechtsBereits im August vergangenen Jahres war das Baugesetzbuch überarbeitet worden. Mit dieser Novellierung wurde vor allem das Ziel verfolgt, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts zu stärken und auf diese Weise gezielt zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Erleichterung wichtiger Investitionsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung beizutragen. Bereits im Vorfeld wurde ein umfangreicher Praxistest zur Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt, an dem die Städte Bocholt, Bochum, Forst, Freising, Leipzig und Reutlingen beteiligt waren – und damit Kommunen unterschiedlicher Größe und Verwaltungsstruktur aus insgesamt fünf Bundesländern. Ziel war es, den Gesetzentwurf dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind, und Hinweise für eine Verbesserung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee sagte nach der Verabschiedung des Gesetzes in Berlin: „Mit der Novelle des Baugesetzbuches erleichtern wir die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Bebauungsplanverfahren werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Das fördert Investitionen, unterstützt den Bürokratieabbau und führt zu weniger Flächenverbrauch.“ Das Gesetz wird zu einer erheblichen Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung führen, zum Beispiel durch Erhaltung und Umbau vorhandener Ortsteile. In Zukunft fallen die zeit- und kostenaufwendigen förmlichen Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen von einer Größenordnung bis zu 20.000 m2 zulässiger Grundfläche – das entspricht etwa vier Fußballfeldern – weg. Das gleiche gilt in abgewandelter Form bis 70.000 m2 zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung werden so wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Mit solchen Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche können zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens festgesetzt werden. In Betracht kommen auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Betonung der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll dem Investor, der sich für eine Fläche im bestehenden Siedlungsbereich entscheidet, rascher zu Baurecht verhelfen. Dieser „rechtliche Bonus“ dient zugleich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Das heißt, die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke wird verringert und ein Flächenrecycling gefördert. Die mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen Erleichterungen können je nach Fall bis zu einer Halbierung der Dauer der Verfahren führen. Damit kann in den Städten und Gemeinden Baurecht für notwendige Investitionen erheblich schneller geschaffen werden. „Unser deutsches Planungsrecht gehört zu den modernsten in Europa, auch weil es kooperativ in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt wird,“ sagte Tiefensee. Nun wird sich das neue Recht bewähren müssen, die neuen Instrumente wollen richtig bedient sein, damit sich der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und die Investoren gleichermaßen einstellen kann und die Stadtplanungsämter eine spürbare Entlastung erfahren. db
Ein neuer Stadtteil entsteht im Innenbereich: Beispiel „Bahnstadt“ Heidelberg.
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